Der Seitensprung-Arm wiegt 15 Millionen Euro

Für das Landessozialgericht Hessen ist der Sachverhalt offenbar eindeutig: Wenn ein Arbeitnehmer durch seine Büroarbeit mit der Computermaus einen Tennisarm entwickelt, dann kann er diesen gesundheitlichen Schaden nicht als Berufskrankheit geltend machen (Urteil vom 29.10.2013, Az. L 3 U 28/10).

So weit so klar. Jedenfalls in Deutschland. In Kanada muss man sich der Problematik erst noch annehmen: Ehemänner in der Midlife-Krise wollen sich oft nochmals ihrer Anziehungskraft vergewissern: „Ich kann´s noch!“ Ein heißer - aber diskreter - Flirt gegen die Angst vorm Älterwerden. Ein aufregendes Seitensprung-Abenteuer liegt doch nur einen Mausklick entfernt: Im Netz warten Frauen nur darauf, erobert zu werden - jedenfalls scheinbar. Seitensprung-Agenturen (eine großartige Einrichtung nicht wahr?) vermitteln diesen Eindruck - und angeblich die lüsternen Hausfrauen gleich dazu. Die desillusionierende Nachricht kommt nun wie bereits angedeutet aus Kanada: Ein Fachportal für Juristen veröffentlichte den Fall einer Brasilianerin, die gegen ihren Arbeitgeber, eine Seitensprung-Agentur, geklagt hat. Innerhalb von drei Wochen sollte die Klägerin eintausend gefälschte Profile interessierter Damen erfinden, inklusive Vorlieben für Variationen des Liebesspiels. Der Stress habe sie arbeitsunfähig gemacht, argumentiert die Frau. Sie verlangt jetzt vom Unternehmen Ashley Madison 15 Millionen Euro Schmerzensgeld.

Sie habe sich beim Tippen Zerrungen an Unterarm und Handgelenk zugezogen, gab die Geschädigte an. Medizinisch: Seitensprung-Arm. Der Arbeitgeber habe sich geweigert, ihr eine Handgelenkstütze zu bezahlen. Die Klägerin sagte weiter, die Firma habe ihr versichert, es handle sich um „normale Geschäftspraktiken“. Denn hätte sie jemals geahnt, dass es sich „ethisch und rechtlich" um Online-Betrug gehandelt habe, hätte sie selbstverständlich niemals freiwillig in den  eingewilligt. Da es bei Madison keine Paarung ohne Zahlung gibt, habe sich die Agentur auf ihre Kosten unrechtmäßig bereichert. Das Unternehmen verweigert die Auskunft betont aber auf seiner Internetseite, dass es Mitglieder nicht auf Authentizität prüft und daher keine Echtheit der Profile garantieren kann. Mittlerweile hat man den Spieß umgedreht und seinerseits Ms. Silva wegen der unverschämten Behauptung verklagt, es würden falsche Profile erstellt.

Klingt irgendwie ein bißchen nach „Erin Brockovich“ meets „Das Urteil“ oder? Vielleicht ja demnächst als Gerichtsdrama im Kino. Da wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit Ms. Silva triumphieren. Ob sie sich mit ihrer bescheidenen Klage auch im wirklichen Leben durchsetzen und ihre Sehnenscheidenentzündung mit ein paar Millionen kühlen kann – wir werden sehen. Ich wette das Landessozialgericht Hessen schaut auch hin.

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